Tierhalterhaftpflicht

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Auch die Tierhalterhaftpflicht gehört zum großen Bereich der von den Versicherungsgesellschaften angebotenen Haftpflichtversicherungen. Für wen ist der Abschluss einer solchen Tierhalterhaftpflicht sinnvoll?

Zunächst muss man wissen, dass die Tierhalterhaftpflichtversicherung ein Oberbegriff ist, da es zwei verschiedene Versicherungen in diesem Bereich gibt: die Hundehaftpflicht und die Pferdehaftpflicht.

Alle anderen (Haus-)Tiere wie zum Beispiel Katzen, Hamster oder Meerschweinchen sind bereits im Rahmen der normalen Privathaftpflichtversicherung im Versicherungsschutz enthalten. Möchte sich der Tierhalter allerdings gegen Schäden absichern, die von seinem Hund oder seinem Pferd verursacht werden, ist der Abschluss einer Tierhalterhaftpflicht absolut sinnvoll.

Welche Schäden übernimmt die Tierhalterhaftpflicht?

Hintergrund

Diese spezielle Art der Haftpflichtversicherung dient vor allem dazu, die Kosten für einen Schaden an fremden Personen oder Sachen zu übernehmen, der durch das versicherte Tier des Halters verursacht worden ist. Da bei Tieren kein Vorsatz unterstellt werden kann, gibt es auch nur wenige Ausschlussgründe, wann die Versicherungsgesellschaft im Schadensfall die Leistung verweigern wird.

Welche Ausnahmen gibt es?

Eine Ausnahme kann beispielsweise vorliegen, wenn der Hundehalter sein Tier bewusst auf einen anderen Menschen „gehetzt“ hat. In diesem Fall würde die Versicherung zwar dem Geschädigten den Schaden ersetzen, selbst aber den Versicherungsnehmer in Regress nehmen, also den finanziellen Aufwand zurückfordern. Im Allgemeinen handelt es sich bei Schäden im Rahmen der Tierhalterhaftpflicht aber natürlich um solche Schäden, die aus Versehen oder aus Fahrlässigkeit entstanden sind.

Wann ist eine Tierhalterhaftpflicht zu empfehlen?

Besonders zu empfehlen ist eine Tierhalterhaftpflicht dann, wenn das versicherte Tier, sei es nun Hund oder Pferd, häufiger außerhalb des eigenen Grundstücks zu finden ist. Denn dadurch erhöht sich die Gefahr, dass an anderen Personen oder Sachen durch das Tier ein Schaden verursacht wird. Bei Hunden ist das im Grunde immer der Fall, denn schon alleine zum täglichen Gassi gehen muss der Tierhalter sein Grundstück regelmäßig verlassen.

Aus den genannten Gründen ist die Tierhalterhaftpflicht jedem Pferde- und Hundehalter zu empfehlen.