Berufsunfähigkeit
Ein Unfall oder eine schwere Erkrankung kann jeden treffen, deshalb ist es ratsam sich entsprechend abzusichern.
Der Gesetzgeber zieht sich mehr und mehr aus der Absicherung seiner Bürger zurück, und apelliert an die Eigenverantwortlichkeit jedes Einzelnen.
Nach 1961 Geborene sind über die gesetzlichen Sozialversicherungen gegen das Risiko der Berufsunfähigkeit überhaupt nicht mehr abgesichert. Daher ist es gerade für diese Menschen ein Muss, für den notwendigen Versicherungsschutz, privat vorzusorgen.
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Wir helfen Ihnen den für Sie notwendigen Bedarf zu ermitteln, der im Falle eines Unfalles oder infolge einer Berufs- und/oder Erwerbsunfähigkeit entsteht.
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