Gebäudeversicherung

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Ein Muss für alle Hausbesitzer – Schutz für Ihr Eigenheim

Ein- und Zweifamilienhäuser können Sie gegen Schäden durch Feuer, Leitungswasser, Sturm / Hagel sowie Glas- und Elementarschäden versichern.

Was ist bei Vergleich einer Gebäudeversicherung zu beachten?

Mit einer Wohngebäudeversicherung schützen Sie Ihre Immobilie, sei es ein Haus oder eine Eigentumswohnung. Dieser Artikel erklärt was für einen Wechsel der Gebäudeversicherung erfüllt sein muss, bei welchen Ereignissen die Versicherung greift und was von der Versicherung erstattet werden sollte.

Die Wohngebäudeversicherung ist keine Pflichtversicherung, aber dennoch, als wichtiges Instrument sein Eigentum zu schützen, empfehlenswert. So ist die Gebäudeversicherung in den meisten Fällen eine notwendige Voraussetzung, um eine Finanzierung von einer Bank für z.B. einen Hausbau zu erhalten.

Welche Gründe gibt es, neben dem erstmaligen Abschluss, für einen Wechsel der Gebäudeversicherung?

  1. Sollte Ihr aktueller Versicherungsvertrag zu Gebäudeversicherung auslaufen, kann es sinnvoll sein eine neue Gebäudeversicherung mit günstigeren Konditionen abzuschließen. In der Regel muss in diesem Fall eine 3-monatige Kündigungsfrist der Verträge zur Gebäudeversicherung beachtet werden. Die genauen Fristen entnehmen Sie bitte Ihrer Versicherungsunterlagen.  Ein spezieller Fall besteht, wenn sich das Gebäude noch in einer Finanzierung befindet. In diesem Fall muss die finanzierende Bank dem Versicherungswechsel zustimmen. Achten Sie in diesem Fall auf die erforderlichen Fristen!
  2. Bei einem Eigentümerwechsel besteht ebenfalls die Möglichkeit die Gebäudeversicherung zu wechseln.  Dabei wird die bestehende Versicherung stets auf den neuen Eigentümer übertragen, um Versicherungslücken zu vermeiden.   Da es jedoch jedem frei steht einen Versicherer für seine Immobilie zu wählen, kann der neue Eigentümer in der Regel innerhalb eines Monats nach Kauf der Immobilie eine neue Gebäudeversicherung abschließen. Achten Sie als Käufer darauf, ob bereits eine Gebäudeversicherung z.B. über eine Hausverwaltung für Ihr Eigentum besteht?
  3. Ein Sonderkündigungsrecht besteht für die Gebäudeversicherung, wenn von dem Versicherer die Versicherungseiträge angehoben werden.  Allgemein muss von dem Sonderkündigungsrecht innerhalb eines Monat Gebrauch gemacht werden.  Ausgenommen ist das Kündigungsrecht im Fall einer Leistungsverbesserung sowie bei Erhöhung des Beitrags durch einen Anstieg des Baukostenindex.
  4. Die Gebäudeversicherung kann ebenfalls nach Regulierung eines Schadens gekündigt werden. In der Regel ist in solch einem Fall von einer Kündigungsfrist von einem Monat auszugehen.

Sollte Sie überlegen die Gebäudeversicherung zu wechseln, informieren Sie sich bitte genau über bestehende Fristen bei Versicherer sowie ggfs. bei der kreditgebenden Bank!

Welche Ereignisse sind durch eine Gebäudeversicherung abgedeckt?

Schäden durch folgende Ereignisse werden durch eine Gebäudeversicherung reguliert:

  1. Schäden durch Brand
  2. Schäden durch Hagel
  3. Schäden durch Sturm
  4. Schäden durch Blitz
  5. Schäden durch Wasserohrbruch
  6. Schäden durch Explosion

Für weitere, gesonderte Ereignisse, die z.B. die Lage Ihrer Immobilie betreffen kann/sollte eine Elementarschadenversicherung abgeschlossen werden.  Elementarschäden entstehen meist durch Erdbeben, Überschwemmung, Erdrutsch, Schneedruck, Lawinen.

Was wird von einer Gebäudeversicherung ersetzt?

In der Regel wird über die Gebäudeversicherung jeder Schaden, bis zum gesamten Gebäude ersetzt. Auch z.B. die Hauselektrik, Rohrleitungen, Heizungsanlagen, usw. Viele Versicherer begrenzen die Versicherungssumme somit nicht. Gegenstände die nicht direkt mit dem Haus verbunden sind, sind jedoch in den meisten Fällen von dem Versicherungsschutz ausgenommen. Wichtig zu beachten bei Abschluss einer Gebäudeversicherung ist, ob die Police auch für Nebengebäude, wie z.B. eine Garage gültig ist? Achten Sie auch darauf, ob Vergünstigungen für Neubauten oder Niedrigenergie-Häuser möglich sind? In vielen Fällen werden durch die Gebäudeversicherung auch Photovoltaik- sowie Solar- und Wärmepumpenanlagen mitversichert.

Welcher Betrag wird von einer Gebäudeversicherung erstattet?

Über die Versicherung werden im Allgemeinen alle Beträge erstattet, die dazu notwendig sind sämtliche, unter die Gebäudeversicherung fallenden Schäden,  zu beseitigen. Angefangen von Kosten für Aufräum- sowie Abbrucharbeiten, Kosten für Preissteigerungen bis hin zu Kosten für den Bau eines neuen Hauses. In besonderen Fällen übernimmt die Gebäudeversicherung Kosten für vorsorgliche Maßnahmen, durch die Kosten für drohende Schäden minimiert oder verhindert  werden können. Sind Sie Vermieter sollte die Gebäudeversicherung Ihnen durch den Schaden entstandenen Mietausfall erstatten.

Wichtig ist, dass von der Versicherung der Wiederaufbauwert versichert wird. Der Wiederaufbauwert errechnet sich in den meisten Fällen anhand des sogenannten „Versicherungswert 1914. Dieser dient dazu die Entschädigungsleistungen an den Baupreisindex anzupassen. Von dem Versicherungswert 1914 ausgehend werden für die Berechnung des Wiederaufbauwertes die jährlichen Preissteigerungen in der Bauwirtschaft hinzugerechnet, sodass im Falle einer Schadenersatzzahlung ein höherer Betrag ausgezahlt wird, als dem Wert der Immobilie entsprechend. Somit ist gewährleistet, dass die Immobilie mit dem gleichen Standard nach dem Schaden wie zu erstmaligen Bau wieder aufgebaut werden kann.

Wodurch wird die Höhe des Versicherungsbetrags bestimmt?

Für die Beitragshöhe der Gebäudeversicherung sind vor allem folgende Faktoren maßgeblich:

  1. Der Wert des Hauses
  2. Größe sowie Aufteilung der Gebäudefläche
  3. Der Ort des Hauses oder der Immobilie
  4. Das Umfeld, in dem sich das Gebäude befindet.
  5. Die Bauart (Gemäuer, Bedachung,…) und Alter des Gebäudes
  6. Die Nutzungsart des Gebäudes sowie Art der Bewohnung
  7. Sonderaussattzungen (Swimmingpool, …)

Dinge, die bei Abschluss einer Gebäudeversicherung berücksichtigt werden sollten.

Mit der Anzahl der möglichen Versicherungen ergibt sich die Frage, welche Leistungen der Gebäudeversicherung üblich sind, die  durch den Versicherungsvertrag gedeckt sein sollten.

  1. Der Fall der „groben“ Fahrlässigkeit sollte mitversichert sein, bzw. der Versicherer sollte auf sein Recht der Leistungsminderung im Fall der „groben“ Fahrlässigkeit verzichten.
  2. Sind Schäden an Rohren und Leitungen durch Frost/Risse, die nicht direkt am Haus liegen mit abgedeckt?
  3. Sind durch Blitz herbeigeführte Überspannungsschäden in der Versicherung inkludiert?
  4. Sind Schäden durch einen Kamin mitversichert?
  5. Werden Kosten für die Beseitigung umgestürzte Bäume erstattet?
  6. Werden Aufwendungen für Behördenkosten zur Regulierung des Schadens versichert?

Achten Sie auch darauf, ob Gebäudeschäden durch Einbruch unbefugter Personen mitversichert sind?

Welches Versicherungsunternehmen aktuell die günstigsten Konditionen der Gebäudeversicherung für Ihre Immobilie anbietet, können Sie mithilfe des Vergleichsrechner ermitteln, der stets die aktuellen Tarife miteinander vergleicht.

Zusätzlich zu einer Wohngebäudeversicherung sollten Sie auch einen Vergleich der aktuell günstigsten Hausratversicherungen durchführen. Die Hausratversicherung sichert ergänzend zu der Gebäudeversicherung Ihre Eigentümer, wie Mobiliar, Kleidung, elektronische Geräte bis hin zu Bargeld ab. Detaillierte Informationen zu einer Hausratversicherung und was bei einem Vergleich zu berücksichtigen ist, lesen Sie auf dem Hausratversicherungs-Infoblatt.